Aktuelles & Preise
Die auf dieser Seite aufgeführten Verfahren sind von der Schulmedizin
nicht als wirksam anerkannt, da wissenschaftliche Wirkungsnachweise
nach schulmedizinischen Standards bisher noch nicht oder nicht
hinreichend erbracht worden sind. Naturheilkundliche Verfahren
können jedoch eine Behandlung unterstützen.
Behandlungskosten
Die Abrechnung der Heilpraktiker-Leistungen erfolgt nach dem GebüH,
dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, und wird nach jeder Behandlung
bar bezahlt. Alle Rezepte werden als Privatrezept erstellt.
Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen
(mit Zusatzleistung „Heilpraktiker“) erstatten die Heilpraktiker-Leistungen nach vereinbartem
Tarif in vereinbarter Höhe. Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen
erstattungsfähiger Leistungen stellen.
Bitte sprechen Sie im Zweifelsfalle vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung.
Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.