Aktuelles & Preise

 

Die auf dieser Seite aufgeführten Verfahren sind von der Schulmedizin

nicht als wirksam anerkannt, da wissenschaftliche Wirkungsnachweise

nach schulmedizinischen Standards bisher noch nicht oder nicht

hinreichend erbracht worden sind. Naturheilkundliche Verfahren

können jedoch eine Behandlung unterstützen.

Behandlungskosten

 

Die Abrechnung der Heilpraktiker-Leistungen erfolgt nach dem GebüH,

dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, und wird nach jeder Behandlung

bar bezahlt. Alle Rezepte werden als Privatrezept erstellt.

 

Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen

(mit Zusatzleistung „Heilpraktiker“) erstatten die Heilpraktiker-Leistungen nach vereinbartem

Tarif in vereinbarter Höhe. Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen

erstattungsfähiger Leistungen stellen.

 

Bitte sprechen Sie im Zweifelsfalle vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung.

 

Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.

 

Erstanamnese mit / ohne Bioresonanztestung (ca. 2 Stunden)
145 € / pauschal
Folgebehandlungen, Folgetestungen (ca. 1 Stunde)
70 € / Stunde, jede weitere Minute 1,00 € / Minute
Regulärer Stundensatz 70,00 €, jede weitere Minute 1,00€ / Minute